Mitarbeiter weiterbilden und Fachkräfte sichern
... mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden kostenfrei weiterzubilden, um sie auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber – je nach Unternehmensgröße – bis zu 100 % des Gehalts. Eine echte Win-Win-Situation für Unternehmen und Beschäftigte!
Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig – neue Technologien, Automatisierung und digitale Prozesse stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen sich auch Ihre Mitarbeiter kontinuierlich weiterentwickeln.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Unternehmen, ihre Beschäftigten kostenfrei weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit übernimmt nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern erstattet Ihnen – je nach Unternehmensgröße – bis zu 100 % der Gehaltskosten während der Qualifizierung.
Eine Investition in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens!
Vorteile für Ihr Unternehmen – Weiterbildung ohne Kostenrisiko
- Keine Weiterbildungskosten – bis zu 100 % der Qualifizierungskosten werden übernommen
- Personalkosten-Zuschuss – bis zu 100 % des Gehalts während der Weiterbildung erstattungsfähig
- Fachkräftebindung – qualifizierte Mitarbeiter sichern die Zukunft Ihres Unternehmens
- Wettbewerbsfähigkeit steigern – durch gezielte Weiterqualifizierung im eigenen Unternehmen
Welche Mitarbeiter können gefördert werden?
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an alle Unternehmen, die ihre Beschäftigten weiterqualifizieren möchten. Förderfähig sind:
1. Beschäftigte ohne Berufsabschluss
Haben Sie Mitarbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder solche, die bereits seit vier Jahren in einem fachfremden Bereich arbeiten? Dann können diese durch eine geförderte Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation (TQ) erwerben.
2. Beschäftigte mit Berufsabschluss
Mitarbeiter mit bestehendem Berufsabschluss können sich an neue Marktanforderungen anpassen und spezialisieren – z. B. durch eine Weiterbildung von mindestens 120 Stunden bei einem zertifizierten Bildungsträger.
Zusätzliche Förderleistungen für Ihr Unternehmen
Neben der Übernahme der Weiterbildungskosten und der Erstattung von Gehaltskosten bietet das Qualifizierungschancengesetz weitere Vorteile für Unternehmen. So können zusätzlich anfallende Ausgaben, wie Fahrtkosten, Kosten für die Unterbringung oder die Betreuung von Kindern, übernommen werden. Zudem erhalten Mitarbeiter, die eine geförderte Qualifizierung absolvieren, bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen eine Weiterbildungsprämie – 1.000 Euro für die Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Um den gesamten Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, stehen wir Ihnen mit einer individuellen Beratung zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Jetzt Mitarbeiter weiterbilden und Förderung sichern!
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz, um Ihr Team fit für die Zukunft zu machen. Ob Fachkräftemangel, Digitalisierung oder Automatisierung – durch gezielte Weiterbildung bleibt Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl passender Weiterbildungen und unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!
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